Der Kauf einer Immobilie ist ein vielschichtiger Prozess, der nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags in mehrere entscheidende Schritte übergeht. Im Folgenden wird der allgemeine Ablauf dieses Prozesses skizziert, wobei zentrale Aspekte wie die Auflassungsvormerkung, die Prüfung auf Vorkaufsrechte und die Klärung etwaiger Restschulden des Verkäufers berücksichtigt werden.​

Richterhammer im Vordergrund, zwei Personen im Hintergrund unterschreiben ein Dokument beim Notar.

1. Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags

Der Prozess beginnt mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags vor dem Notar. Der Notar liest den Vertrag vor, erläutert die rechtlichen Konsequenzen und stellt sicher, dass alle Parteien den Inhalt vollständig verstehen. Mit der Unterzeichnung wird der Vertrag rechtswirksam. ​

2. Eintragung der Auflassungsvormerkung

Nach der Beurkundung beantragt der Notar die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese Vormerkung sichert den Anspruch auf Eigentumsübertragung und schützt vor nachträglichen Verfügungen des Verkäufers über die Immobilie. Die Eintragung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen. ​

3. Überprüfung auf Vorkaufsrechte

Parallel zur Auflassungsvormerkung prüft der Notar, ob im Grundbuch oder durch gesetzliche Bestimmungen Vorkaufsrechte Dritter bestehen. Diese Rechte könnten den Verkauf beeinflussen oder verhindern. Bei Bedarf werden die entsprechenden Stellen informiert, um die Ausübung dieser Rechte zu klären oder auszuschließen.​

4. Klärung und Ablösung bestehender Belastungen

Der Notar überprüft, ob auf der Immobilie noch Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden lasten. Falls solche Belastungen bestehen, koordiniert er mit dem Verkäufer die notwendigen Schritte zur Ablösung oder Umschreibung dieser Rechte, um einen lastenfreien Eigentumsübergang zu gewährleisten.​

5. Zahlung des Kaufpreises und der Nebenkosten

Sobald alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, fordert der Notar die Parteien zur Zahlung des Kaufpreises sowie der anfallenden Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren auf. Die Zahlungsmodalitäten werden im Kaufvertrag festgelegt und können je nach Vereinbarung variieren. ​

6. Eintragung des Eigentümers ins Grundbuch

Nach Eingang des Kaufpreises und der Nebenkosten beantragt der Notar die endgültige Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Mit dieser Eintragung wird der Käufer als neuer Eigentümer anerkannt, und der Eigentumsübergang ist abgeschlossen.​

7. Übergabe der Immobilie

Abschließend erfolgt die Übergabe der Immobilie an den Käufer. Dies umfasst die Übergabe der Schlüssel, die Aushändigung relevanter Dokumente und die Protokollierung des aktuellen Zustands der Immobilie. In vielen Fällen wird ein Übergabeprotokoll erstellt, um den Zustand festzuhalten und mögliche spätere Streitigkeiten zu vermeiden.