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Zefaj Immobilien-Lexikon: Ihr Nachschlagewerk

Alles Wichtige rund um Immobilien von A bis Z: Unser Immobilien-Lexikon bietet Ihnen verständliche Erklärungen zu zentralen und fachrelevanten Begriffen. Nutzen Sie die alphabetische Übersicht, um schnell Antworten zu finden und Ihr Wissen für fundierte Entscheidungen im Immobilienbereich zu erweitern.

Abgeschlossenheitsbescheinigung:

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, um eine Immobilie in verschiedene Einheiten zu unterteilen, z. B. bei einem Mehrfamilienhaus. Sie bescheinigt, dass jede einzelne Einheit (Wohnung oder Gewerbeeinheit) baulich und rechtlich unabhängig nutzbar ist.

Altbau:

Ein Altbau bezeichnet ein Gebäude, das vor 1949 errichtet wurde. Diese Immobilien zeichnen sich oft durch hohe Decken, Stuckelemente und klassische Architektur aus. Altbauten sind beliebt aufgrund ihres historischen Charmes, können jedoch in Bezug auf Energieeffizienz und bauliche Standards modernisiert werden müssen.

Abriss:

Abriss bezeichnet den gezielten Abbau oder das Zerstören eines Gebäudes, um Platz für ein neues Bauprojekt zu schaffen. Der Abriss kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, etwa aufgrund von baulichen Mängeln, Modernisierungsbedarf oder zur Neubebauung eines Grundstücks.

Abwicklung:

Die Abwicklung ist der abschließende Prozess eines Immobiliengeschäfts. Hierbei werden alle rechtlichen, finanziellen und vertraglichen Schritte abgeschlossen, wie etwa die Übergabe der Immobilie, die Zahlung des Kaufpreises und die Eintragung ins Grundbuch.

Anbau:

Ein Anbau ist eine bauliche Erweiterung eines bestehenden Gebäudes. Er wird oft durchgeführt, um zusätzlichen Raum zu schaffen, sei es für eine neue Wohnung, ein Büro oder einen Wintergarten. Der Anbau muss den baurechtlichen Vorschriften entsprechen.

Anlageimmobilie:

Eine Anlageimmobilie ist eine Immobilie, die zu Investitionszwecken erworben wird, um daraus regelmäßige Einnahmen zu erzielen, meist in Form von Mieteinnahmen. Sie umfasst Wohn- und Gewerbeimmobilien und ist in der Regel eine langfristige Investition.

Ankaufsprüfung:

Die Ankaufsprüfung ist eine gründliche Untersuchung einer Immobilie vor dem Kauf, bei der rechtliche, technische und wirtschaftliche Aspekte geprüft werden. Ziel ist es, Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass der Kaufpreis gerechtfertigt ist.

Abrisskosten:

Abrisskosten sind die finanziellen Aufwendungen, die für den Abbau eines Gebäudes entstehen. Diese Kosten beinhalten unter anderem die Entfernung von Materialien, Entsorgung und gegebenenfalls Schadstoffbeseitigung.

Auflassung:

Die Auflassung bezeichnet die förmliche Erklärung des Verkäufers, einer Immobilie die rechtliche Eigentümerschaft zu übertragen. Sie ist Voraussetzung für die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch und erfolgt in der Regel durch einen notariellen Vertrag.

Bodenrichtwert:

Ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden innerhalb eines bestimmten Gebiets, der auf Grundlage von Grundstückskaufpreisen ermittelt wird. Er dient als Orientierungshilfe für die Wertermittlung von Immobilien.

Bebauungsplan:

Ein Planungsinstrument der Gemeinde, das die Art und Weise der Bebaubarkeit eines Grundstücks festlegt. Er regelt unter anderem Bauhöhe, Grundstücksfläche und Nutzungsart.

Bauträger:

Ein Bauträger ist ein Unternehmen oder eine Einzelperson, die Bauprojekte plant, finanziert und umsetzt. Bauträger übernehmen oft den kompletten Bauprozess, vom Erwerb des Grundstücks über die Planung bis hin zum Verkauf der fertigen Immobilien.

Baugrundgutachten:

Ein Baugrundgutachten ist eine geotechnische Untersuchung eines Grundstücks, die Informationen über die Beschaffenheit des Bodens liefert. Es wird vor allem benötigt, um die Eignung des Bodens für den Bau eines Gebäudes zu prüfen und die Grundlagen für die Statik zu ermitteln.

Baufinanzierung:

Die Baufinanzierung umfasst die finanzielle Unterstützung für den Bau eines Hauses oder einer Immobilie. Sie kann durch verschiedene Finanzierungsinstrumente erfolgen, wie z. B. Bankdarlehen, Fördermittel oder Eigenkapital.

Bauvoranfrage:

Eine Bauvoranfrage ist ein Antrag bei der zuständigen Baubehörde, um vorab zu klären, ob die beabsichtigte Bebauung eines Grundstücks grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Die Antwort gibt eine rechtliche Orientierung und ist oft Voraussetzung für die detaillierte Bauantragsstellung.

Bauausführung:

Die Bauausführung bezeichnet den praktischen Teil des Bauprozesses, bei dem das Gebäude nach den Plänen und Vorgaben errichtet wird. Sie umfasst die Arbeiten aller Gewerke, wie etwa Maurer-, Zimmerer-, Elektro- und Sanitärarbeiten.

Bauzeitplan:

Ein Planungsinstrument der Gemeinde, das die Art und Weise der Bebaubarkeit eines Grundstücks festlegt. Er regelt unter anderem Bauhöhe, Grundstücksfläche und Nutzungsart.

Baulasten:

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die ein Grundstückseigentümer eingeht, um bestimmte Baumaßnahmen auf seinem Grundstück zu ermöglichen. Sie werden im Baulastenverzeichnis der Gemeinde eingetragen und können etwa das Einräumen von Nutzungsrechten für Nachbargrundstücke betreffen.

Courtage:

Die Courtage, auch Maklergebühr genannt, ist die Provision, die ein Immobilienmakler für die Vermittlung von Kauf-, Miet- oder Pachtverträgen erhält. Sie wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises oder der Miete berechnet und variiert je nach Land und Vertrag.

Cashflow:

Der Cashflow bezeichnet den Geldfluss eines Unternehmens oder einer Immobilie, also den Unterschied zwischen den Einnahmen (z. B. Mieteinnahmen) und den Ausgaben (z. B. Instandhaltungskosten, Kreditzinsen). Ein positiver Cashflow bedeutet, dass mehr Geld eingenommen als ausgegeben wird, was zur finanziellen Stabilität beiträgt.

Citylage:

Citylage bezeichnet die zentrale Lage eines Grundstücks oder einer Immobilie innerhalb einer Stadt. Immobilien in dieser Lage sind aufgrund der Nähe zu wichtigen Einrichtungen und einer guten Verkehrsanbindung besonders begehrt und haben meist einen hohen Marktwert.

Crowdinvesting:

Crowdinvesting im Immobilienbereich ist eine Finanzierungsform, bei der eine Vielzahl von Investoren kleinere Beträge in ein Immobilienprojekt investiert. Dies ermöglicht es auch Kleinanlegern, in größere Immobilienprojekte zu investieren und von den potenziellen Erträgen zu profitieren.

Carport:

Ein Carport ist eine offene, überdachte Struktur, die als Abstellmöglichkeit für Fahrzeuge dient. Im Gegensatz zu einer Garage hat ein Carport keine geschlossenen Wände, sondern ist meist nur an zwei oder drei Seiten offen. Die Überdachung schützt das Fahrzeug vor Witterungseinflüssen wie Regen, Schnee und Sonne.

Denkmalschutz:

Denkmalschutz bezeichnet den rechtlichen Schutz von Gebäuden oder Bauwerken, die aus historischen, kulturellen oder architektonischen Gründen als schützenswert gelten. Der Denkmalschutz soll den Erhalt dieser Objekte sichern und verhindert, dass sie ohne Genehmigung abgerissen oder stark verändert werden. Bei Renovierungen müssen oft spezielle Auflagen beachtet werden.

Darlehensvertrag:

Ein Darlehensvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Kreditgeber (z. B. einer Bank) und einem Kreditnehmer, in dem die Konditionen für die Rückzahlung eines Darlehens festgelegt werden. Im Immobilienbereich ist ein Darlehensvertrag besonders relevant für Baufinanzierungen, bei denen das Darlehen zur Finanzierung des Kaufs oder Baus einer Immobilie dient. Der Vertrag enthält Informationen über den Zinssatz, die Laufzeit und die Rückzahlungsmodalitäten.

Dachgeschoss:

Das Dachgeschoss ist der obere, oft ungenutzte Teil eines Gebäudes, der direkt unter dem Dach liegt. In vielen Fällen wird das Dachgeschoss ausgebaut, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Dieser Bereich kann besondere Merkmale wie schräg verlaufende Wände aufweisen, die durch den Neigungswinkel des Daches bedingt sind.

Dachneigung:

Die Dachneigung bezeichnet den Winkel, den das Dach eines Gebäudes im Vergleich zur Horizontalen bildet. Sie wird in Grad gemessen und hat Einfluss auf die Bauweise des Daches sowie auf dessen Nutzbarkeit, etwa bei der Errichtung eines Dachgeschosses. Eine steilere Dachneigung sorgt für mehr Raum im Dachgeschoss.

Doppelhaushälfte:

Eine Doppelhaushälfte ist eine Immobilie, die ein Haus in zwei Einheiten teilt. Diese beiden Einheiten sind meist über eine gemeinsame Wand miteinander verbunden, bieten jedoch jeweils eigene Eingänge und Wohnräume. Doppelhaushälften sind besonders in städtischen Gebieten eine beliebte Bauform, da sie eine kostengünstigere Alternative zu freistehenden Einfamilienhäusern bieten.

Dachterrasse:

Eine Dachterrasse ist eine Terrasse, die sich auf dem Dach eines Gebäudes befindet. Sie wird oft bei Mehrfamilienhäusern oder Hochhäusern genutzt, um zusätzlichen Außenbereich zu schaffen. Dachterrassen bieten meist einen weiten Blick über die Umgebung und sind ein beliebtes Highlight in urbanen Immobilien.

Doppelverglasung:

Doppelverglasung bezieht sich auf Fenster, die aus zwei Glasscheiben bestehen, zwischen denen sich ein isolierendes Luft- oder Edelgasgemisch befindet. Diese Bauweise bietet eine bessere Dämmung gegen Wärmeverlust und Lärm im Vergleich zu Einfachverglasung und wird in modernen Gebäuden häufig eingesetzt.

Dachstuhl:

er Dachstuhl ist das tragende Gerüst eines Daches, das die Dachdeckung stützt. Er besteht aus verschiedenen Bauteilen wie Sparren, Balken und Streben und bildet die Grundlage für die Dachkonstruktion. Der Dachstuhl spielt eine wichtige Rolle bei der Stabilität des Gebäudes und schützt das Gebäude vor Witterungseinflüssen.

Doppelboden:

Ein Doppelboden ist ein Fußbodensystem, das aus zwei übereinanderliegenden Ebenen besteht. Der Raum zwischen diesen beiden Ebenen wird oft für die Verlegung von Kabeln, Leitungen oder technischen Installationen genutzt. Doppelböden finden vor allem in Büros oder Gewerbeimmobilien Anwendung, wo eine flexible und störungsfreie Verlegung von Versorgungseinrichtungen erforderlich ist.

Erbpacht:

Erbpacht ist ein langfristiges Pachtverhältnis, bei dem ein Grundstück für einen bestimmten Zeitraum (häufig 99 Jahre) gepachtet wird, während der Pachtnehmer das Recht erhält, das Grundstück zu bebauen und zu nutzen. Der Erbpächter zahlt regelmäßig einen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Am Ende der Laufzeit geht das Grundstück in der Regel wieder an den Eigentümer zurück.

Energieausweis:

Der Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen eines Hauses oder einer Wohnung und hilft dabei, die energetische Qualität eines Gebäudes zu beurteilen. Der Energieausweis ist beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie gesetzlich vorgeschrieben und kann auf der Grundlage des Verbrauchs oder der Bautechnischen Eigenschaften (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) ausgestellt werden.

Eigentümergemeinschaft:

Eine Eigentümergemeinschaft besteht aus den Besitzern von Wohnungen oder anderen Einheiten innerhalb einer gemeinschaftlich genutzten Immobilie, meist einem Mehrfamilienhaus. Die Eigentümergemeinschaft regelt durch die Eigentümerversammlung und eine Hausordnung alle wichtigen Angelegenheiten, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, wie beispielsweise die Instandhaltung und Verwaltung der Liegenschaft.

Erschließungskosten:

Erschließungskosten fallen an, wenn ein Grundstück an die Infrastruktur des öffentlichen Raums angeschlossen wird, wie zum Beispiel an Straßen, Strom-, Wasser- und Abwassersysteme. Diese Kosten müssen häufig vom Grundstückseigentümer getragen werden, bevor er das Grundstück bebauen oder verkaufen kann.

Exposé:

Ein Exposé ist ein Dokument, das detaillierte Informationen über eine Immobilie enthält, die zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten wird. Es umfasst Angaben wie Preis, Lage, Größe, Ausstattung, Fotos und oft auch eine Beschreibung der Umgebung. Das Exposé dient potenziellen Käufern oder Mietern als Informationsquelle, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Einfamilienhaus:

Ein Einfamilienhaus ist ein freistehendes Gebäude, das in der Regel für eine Familie vorgesehen ist. Es bietet ausreichend Platz für alle Lebensbereiche, einschließlich Wohn-, Schlaf- und Arbeitszimmer, sowie oft einen Garten oder Außenbereich. Einfamilienhäuser bieten im Vergleich zu Mehrfamilienhäusern mehr Privatsphäre und sind besonders in ländlicheren Regionen oder Vororten zu finden.

Erwerbskosten:

Erwerbskosten sind die Kosten, die beim Kauf einer Immobilie entstehen, abgesehen vom Kaufpreis selbst. Sie beinhalten unter anderem die Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Gebühren für die Grundbuchanmeldung sowie etwaige Maklergebühren. Diese Kosten sollten beim Kauf einer Immobilie immer mit einkalkuliert werden.

Eingabeplanung:

Die Eingabeplanung bezieht sich auf die erste Phase des Bauantragsverfahrens. Sie umfasst die Planung und Vorbereitung von Bauunterlagen, die beim Bauamt eingereicht werden, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Hierbei werden alle notwendigen Dokumente wie Pläne, Zeichnungen und Berechnungen erstellt, die die geplante Nutzung und Gestaltung des Bauprojekts detailliert darstellen.

Erhaltungssatzung:

Eine Erhaltungssatzung ist eine rechtliche Regelung, die bestimmte städtebauliche oder denkmalrechtliche Vorgaben für den Erhalt von historischen Gebäuden oder Stadtteilen festlegt. Sie wird häufig von Kommunen oder Städten erlassen, um das kulturelle Erbe zu bewahren und den Abriss oder die Umgestaltung von denkmalgeschützten Gebäuden zu verhindern.

Flurstück:

Ein Flurstück ist die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster und beschreibt ein abgegrenztes Grundstück. Es wird durch eine eindeutige Flurstücksnummer identifiziert und enthält Informationen zu Lage, Größe und Nutzung des Grundstücks. Flurstücke können Teil eines größeren Grundstücks sein.

Festzins:

Der Festzins ist ein über einen bestimmten Zeitraum festgelegter Zinssatz für ein Darlehen. Er bietet dem Darlehensnehmer Planungssicherheit, da die Zinsbelastung während der vereinbarten Laufzeit nicht schwankt, unabhängig von der allgemeinen Zinsentwicklung am Markt.

Festlegung des Bebauungsplans:

Festlegungen im Bebauungsplan bestimmen, wie ein Grundstück bebaut und genutzt werden darf. Sie umfassen Regelungen zu Bauhöhen, Geschosszahlen, Dachformen, Flächennutzungen und vielem mehr, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

Finanzierungsplan:

Der Finanzierungsplan ist eine detaillierte Aufstellung aller Kosten und Finanzierungsquellen, die bei einem Immobilienkauf oder Bauprojekt entstehen. Er umfasst Eigenkapital, Darlehen, Kaufpreis, Nebenkosten und laufende Belastungen und dient dazu, die finanzielle Machbarkeit eines Projekts zu prüfen.

Fertigstellungsgarantie:

Eine Fertigstellungsgarantie ist eine Zusicherung des Bauunternehmens oder Bauträgers, dass das Bauprojekt wie vereinbart fertiggestellt wird. Sie schützt den Bauherren vor finanziellen Verlusten, falls das Bauunternehmen zahlungsunfähig wird oder den Bau nicht fertigstellt.

Flächennutzungsplan:

Der Flächennutzungsplan ist ein behördliches Planungsinstrument, das die zukünftige Nutzung von Grundstücken innerhalb einer Gemeinde regelt. Er gibt Auskunft darüber, welche Flächen für Wohngebiete, Gewerbe, Landwirtschaft oder andere Zwecke vorgesehen sind und dient als Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen.

Fassadensanierung:

Eine Fassadensanierung bezeichnet die Instandsetzung oder Erneuerung der Außenwand eines Gebäudes, um Schäden zu beheben, die Energieeffizienz zu steigern oder die Optik zu verbessern. Besonders bei älteren Gebäuden ist dies oft eine Maßnahme zur Werterhaltung und Modernisierung.

Fremdkapital:

Fremdkapital bezeichnet Mittel, die von externen Geldgebern wie Banken oder Investoren bereitgestellt werden, um eine Immobilie zu finanzieren. Der Einsatz von Fremdkapital erfordert in der Regel die Zahlung von Zinsen und die Rückzahlung innerhalb eines vereinbarten Zeitraums.

Flächenberechnung:

Die Flächenberechnung einer Immobilie bestimmt die Größe von Wohn- oder Nutzflächen. Sie erfolgt nach bestimmten Normen, wie der Wohnflächenverordnung (WoFlV), und ist ein wichtiger Faktor bei der Bewertung, Vermietung oder dem Verkauf von Immobilien.

Grundbuch:

Das Grundbuch ist ein amtliches Register, in dem Grundstücke und deren rechtliche Verhältnisse dokumentiert werden. Es enthält Informationen über Eigentümer, Belastungen (z. B. Grundschulden) und Rechte Dritter (z. B. Wegerechte).

Grundschuld:

Die Grundschuld ist ein dingliches Sicherungsrecht, das zur Absicherung von Darlehen dient. Sie wird ins Grundbuch eingetragen und berechtigt den Gläubiger, das Grundstück im Falle von Zahlungsrückständen zu verwerten.

Grundsteuer:

Die Grundsteuer ist eine jährliche Abgabe, die von Immobilieneigentümern an die Gemeinde zu entrichten ist. Sie wird auf Basis des Grundstückswerts und der Bebauung berechnet und dient der Finanzierung kommunaler Aufgaben.

Grunderwerbsteuer:

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf von Immobilien oder Grundstücken an. Sie wird vom Käufer entrichtet und liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.

Grenzbebauung:

Die Grenzbebauung regelt, wie nah ein Gebäude an die Grundstücksgrenze gebaut werden darf. Diese Vorschriften sind in der Landesbauordnung und im Bebauungsplan festgelegt und dienen dem Schutz der Nachbarschaftsrechte.

Gebäudeenergiegesetz (GEG):

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bündelt die Vorschriften zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden. Es legt Standards für Neubauten und Bestandsgebäude fest, um die Energieeffizienz zu verbessern.

Gewerbeimmobilie:

Eine Gewerbeimmobilie ist ein Gebäude oder Grundstück, das überwiegend für gewerbliche Zwecke genutzt wird, z. B. Büros, Einzelhandelsflächen oder Lagerhallen. Sie unterscheidet sich von Wohnimmobilien durch ihre Nutzung und häufig auch durch rechtliche Vorschriften.

Grundstücksteilung:

Bei der Grundstücksteilung wird ein bestehendes Grundstück in mehrere kleinere Parzellen aufgeteilt. Dies erfolgt durch Eintragungen im Grundbuch und Vermessungen und ist oft Voraussetzung für den separaten Verkauf der Teilflächen.

Grunddienstbarkeit:

Eine Grunddienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das einem anderen Grundstück zugutekommt. Beispiele sind Wegerechte, Leitungsrechte oder das Recht auf Nutzung bestimmter Flächen.

Gemeinschaftseigentum:

Beim Wohnungseigentum ist das Gemeinschaftseigentum der Teil des Gebäudes, der allen Eigentümern gehört. Dazu zählen z. B. Treppenhäuser, Dächer und Außenanlagen. Es wird gemeinsam verwaltet und instand gehalten.

Hypothek:

Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht, das zur Absicherung eines Darlehens dient. Sie wird ins Grundbuch eingetragen und ermöglicht dem Gläubiger, das Grundstück oder die Immobilie bei Zahlungsausfällen zu verwerten.

Hausgeld:

Das Hausgeld sind monatliche Zahlungen, die Wohnungseigentümer in einer Eigentümergemeinschaft leisten müssen. Es umfasst die Kosten für Verwaltung, Instandhaltung und gemeinschaftliche Betriebskosten wie Heizung, Wasser oder Hausmeisterdienste.

Hausanschluss:

Der Hausanschluss bezeichnet die Verbindung eines Gebäudes mit dem öffentlichen Versorgungsnetz für Wasser, Strom, Gas oder Telekommunikation. Die Kosten für die Herstellung des Anschlusses trägt in der Regel der Grundstückseigentümer.

Hausordnung:

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben in Mehrfamilienhäusern oder Wohnungseigentümergemeinschaften. Sie enthält Vorschriften zu Themen wie Ruhezeiten, Müllentsorgung oder Nutzung gemeinschaftlicher Bereiche.

Hausverwaltung:

Die Hausverwaltung übernimmt administrative und technische Aufgaben für Eigentümer von Immobilien. Dazu gehören z. B. die Abrechnung von Betriebskosten, Instandhaltungsmaßnahmen und die Betreuung von Mietern.

Heizkostenabrechnung:

Die Heizkostenabrechnung ist ein Dokument, das die Verbrauchskosten für Heizung und Warmwasser in einer Immobilie detailliert aufschlüsselt. Sie wird meist jährlich erstellt und berücksichtigt individuelle Verbrauchsdaten und Umlageschlüssel.

Haftpflichtversicherung:

Die Haftpflichtversicherung für Immobilien deckt Schäden ab, die durch die Immobilie oder das Grundstück verursacht werden, z. B. bei Verletzungen durch ungeräumte Gehwege im Winter.

Hinterliegergrundstück:

Ein Hinterliegergrundstück liegt hinter einem anderen Grundstück und hat meist keinen direkten Zugang zur Straße. Der Zugang erfolgt häufig über ein Wegerecht auf dem Vorderliegergrundstück.

Hausbaufinanzierung:

Die Hausbaufinanzierung umfasst alle finanziellen Mittel, die zur Errichtung eines Hauses benötigt werden, einschließlich Darlehen, Eigenkapital und eventueller Fördermittel.

Haushaltsnahe Dienstleistungen:

Leistungen wie Gartenpflege, Reinigung oder Schneeräumung, die im direkten Zusammenhang mit einer Immobilie stehen und steuerlich geltend gemacht werden können.

Immobilienwert:

Der Immobilienwert gibt den geschätzten oder tatsächlichen Marktwert einer Immobilie an. Er wird durch Faktoren wie Lage, Zustand, Ausstattung und aktuelle Marktlage bestimmt und spielt eine wichtige Rolle bei Kauf, Verkauf und Beleihung.

Indexmiete:

Die Indexmiete ist eine Form der Mietpreisgestaltung, bei der die Miete an die Entwicklung eines Preisindex, meist den Verbraucherpreisindex, gekoppelt ist. Sie ermöglicht eine Anpassung der Miete an die Inflation.

Instandhaltungsrücklage:

Die Instandhaltungsrücklage ist ein finanzieller Puffer, den Wohnungseigentümergemeinschaften anlegen, um zukünftige Reparaturen oder Sanierungen an gemeinschaftlichen Teilen des Gebäudes, wie Dach oder Fassade, zu finanzieren.

Instandsetzung:

Die Instandsetzung umfasst Maßnahmen, um Schäden an einer Immobilie zu beseitigen und die ursprüngliche Funktionalität wiederherzustellen. Beispiele sind Reparaturen an der Heizung, Dachsanierungen oder die Erneuerung von Fenstern.

Innenstädtische Verdichtung:

Darunter versteht man die gezielte Nachverdichtung urbaner Gebiete, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Dies kann durch den Ausbau von Dachgeschossen, die Bebauung von Hinterhöfen oder die Nutzung freier Grundstücke erfolgen.

Investitionskosten:

Die Investitionskosten umfassen alle Aufwendungen, die für den Kauf, Bau oder die Modernisierung einer Immobilie anfallen. Dazu zählen Grundstückskosten, Baukosten, Nebenkosten und Finanzierungskosten.

Isolierverglasung:

Eine spezielle Art der Fensterverglasung, die aus mehreren Glasscheiben besteht, zwischen denen sich eine Isolationsschicht befindet. Sie dient der Wärme- und Schalldämmung und ist ein wichtiger Bestandteil energieeffizienter Gebäude.

Immobilienfonds:

Ein Immobilienfonds ist eine Kapitalanlageform, bei der das Geld von Anlegern in Immobilienprojekte investiert wird. Dabei wird zwischen offenen und geschlossenen Fonds unterschieden.

Innenausbau:

Der Innenausbau umfasst alle Arbeiten, die nach der Errichtung des Rohbaus durchgeführt werden, um die Immobilie bezugsfertig zu machen. Dazu gehören Trockenbau, Bodenbeläge, Malerarbeiten und Sanitärinstallationen.

Immobilienfinanzierung:

Die Immobilienfinanzierung beschreibt die Bereitstellung finanzieller Mittel für den Kauf oder Bau einer Immobilie. Sie umfasst Eigenkapital, Bankdarlehen und staatliche Förderprogramme.

Jahresrohmiete:

Die Jahresrohmiete ist die Summe aller Mieteinnahmen einer Immobilie innerhalb eines Jahres, ohne Abzug von Nebenkosten oder Bewirtschaftungskosten. Sie dient häufig als Grundlage für die Ermittlung des Immobilienwerts.

Jahresabrechnung:

Die Jahresabrechnung ist ein Dokument, das von der Hausverwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft erstellt wird. Sie gibt einen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben des Gemeinschaftseigentums und dient als Grundlage für die Umlage der Kosten.

Jahresnettokaltmiete:

Die Jahresnettokaltmiete bezeichnet die Mieteinnahmen einer Immobilie innerhalb eines Jahres ohne Betriebskosten. Sie ist eine wichtige Kennzahl zur Berechnung der Rendite.

Jahresheizkosten:

Die Gesamtkosten, die in einem Jahr für die Beheizung einer Immobilie anfallen. Sie sind ein wichtiger Faktor bei der Beurteilung der Energieeffizienz.

Jalousien:

Ein Sonnenschutz- oder Verdunkelungselement, das an Fenstern oder Balkontüren angebracht wird. Häufig ein Verkaufsargument für Wohnimmobilien.

Kaufvertrag:

Ein notariell beglaubigter Vertrag, der den Verkauf und Kauf einer Immobilie rechtskräftig regelt. Er enthält alle wesentlichen Vereinbarungen wie Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und Übergabetermin.

KfW-Darlehen:

Ein zinsgünstiges Darlehen, das von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Förderung von Bau, Kauf und energetischer Sanierung von Immobilien vergeben wird. KfW-Darlehen sind oft mit Zuschüssen kombinierbar.

Katasteramt:

Eine Behörde, die für die Führung und Aktualisierung des Liegenschaftskatasters zuständig ist. Das Katasteramt dokumentiert Grundstücke und deren Grenzen.

Kellerraum:

Ein unterirdischer Raum, der häufig als Lager, Abstellfläche oder Technikraum genutzt wird. Kellerflächen können die Nutzfläche einer Immobilie erheblich erweitern.

Kernsanierung:

Eine umfassende Renovierung einer Immobilie, bei der die gesamte Bausubstanz überprüft und erneuert wird. Ziel ist es, die Immobilie technisch und optisch auf den neuesten Stand zu bringen.

Kapitalanlageimmobilie:

Eine Immobilie, die nicht zur Eigennutzung, sondern als Investition zum Zweck der Wertsteigerung oder zur Generierung von Mieteinnahmen erworben wird.

Kaufnebenkosten:

Kosten, die beim Kauf einer Immobilie zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. Dazu zählen unter anderem Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Maklerprovision.

Katasterplan:

Eine detaillierte Karte, die die Lage, Größe und Nutzung eines Grundstücks zeigt. Wird oft im Rahmen von Grundstückskäufen oder Bauanträgen benötigt.

Kündigungsfrist (Mietvertrag):

Die gesetzlich oder vertraglich vereinbarte Frist, innerhalb der eine Mietpartei das Mietverhältnis beenden kann. In der Regel beträgt sie für Wohnraummietverträge drei Monate.

Kubatur:

Das Volumen eines Gebäudes, das für die Planung und die Berechnung von Baukosten sowie der Energieeffizienz wichtig ist.

Löschungsbewilligung:

Ein Dokument, das vom Gläubiger ausgestellt wird, um eine eingetragene Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen. Es ist erforderlich, wenn eine Immobilie verkauft wird oder ein Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde.

Liegenschaft:

Ein rechtlicher Begriff für ein Grundstück inklusive aller darauf befindlichen Gebäude. Der Begriff wird häufig in der Vermessung, Verwaltung und im Grundbuchwesen verwendet.

Lastenfreistellung:

Eine Erklärung, dass ein Grundstück frei von bestehenden Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden übertragen wird. Wichtig bei Immobilienkäufen, um dem Käufer ein unbelastetes Eigentum zu sichern.

Laufzeit (Darlehen):

Die vereinbarte Zeitspanne, in der ein Darlehen vollständig zurückgezahlt werden muss. Eine längere Laufzeit führt zu niedrigeren monatlichen Raten, erhöht aber die Zinskosten.

Lärmschutz:

Maßnahmen zur Reduzierung von Lärmbelastungen in und um Immobilien, beispielsweise durch Schallschutzfenster oder spezielle Bauweisen. Besonders relevant in Wohngebieten nahe Hauptverkehrsstraßen.

Leibrente:

Eine Form des Immobilienverkaufs, bei der der Verkäufer das Eigentum überträgt, aber im Gegenzug regelmäßige Rentenzahlungen erhält. Häufig genutzt von Senioren, die ihre Immobilie monetarisieren möchten.

Landwirtschaftsfläche:

Grundstücke, die für landwirtschaftliche Zwecke wie Ackerbau oder Viehzucht genutzt werden. Eine Umwidmung in Bauland ist oft streng reguliert.

Lift (Aufzug):

Ein wichtiger Faktor in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien. Der Vorhandensein eines Aufzugs erhöht den Komfort und die Attraktivität, besonders bei barrierefreiem Zugang.

Liegenschaftskataster:

Ein amtliches Verzeichnis, in dem alle Grundstücke eines Landes mit Lage, Größe und Nutzungsart registriert sind. Grundlage für die Eintragung ins Grundbuch und die Steuerberechnung.

Lichte Höhe (oder lichte Raumhöhe):

Die lichte Höhe (oder lichte Raumhöhe) beschreibt den vertikalen Abstand zwischen dem fertigen Fußboden und der Unterkante der Decke in einem Raum. Es handelt sich um die tatsächlich nutzbare Höhe eines Raumes, ohne Berücksichtigung von Zwischendecken, Bodenaufbauten oder anderen baulichen Elementen.

Maklerprovision:

Die Vergütung, die ein Immobilienmakler für die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags erhält. Seit 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision bei Wohnimmobilien meist zu gleichen Teilen.

Mietspiegel:

Ein Instrument zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten, das von Kommunen erstellt wird. Der Mietspiegel bietet Orientierung bei der Festlegung von Mietpreisen und bei der Überprüfung von Mieterhöhungen.

Mietkaution:

Eine Sicherheitsleistung, die der Mieter an den Vermieter zahlt, um mögliche Schäden oder ausstehende Mietzahlungen abzusichern. Gesetzlich sind maximal drei Nettokaltmieten zulässig.

Modernisierungsumlage:

Die Möglichkeit für Vermieter, die Kosten bestimmter Modernisierungsmaßnahmen (z. B. energetische Sanierung) anteilig auf die Miete umzulegen. In der Regel dürfen maximal 8 % der Kosten pro Jahr auf die Miete aufgeschlagen werden.

Mietvertrag:

Ein Vertrag zwischen Mieter und Vermieter, der die Bedingungen der Nutzung einer Immobilie regelt. Wichtige Bestandteile sind Mietpreis, Kündigungsfristen und Nutzungsvorgaben.

Miteigentumsanteil:

Der Anteil eines Eigentümers an gemeinschaftlichem Eigentum, wie z. B. Fluren, Treppenhäusern oder Gärten, bei einer Eigentumswohnung. Dieser wird in der Teilungserklärung festgelegt.

Mietpreisbremse:

Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt. Sie begrenzt die Miete bei Neuvermietungen auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ausnahmen bestehen für Neubauten (Erstvermietung nach 2014) und umfassend modernisierte Wohnungen. Ziel ist es, drastische Mietsteigerungen einzudämmen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern.

Marktwert:

Der Preis, den eine Immobilie unter normalen Marktbedingungen bei einem Verkauf erzielen würde. Er wird durch eine Immobilienbewertung oder Gutachten ermittelt.

Miteigentümergemeinschaft:

Eine Gemeinschaft aus mehreren Eigentümern, die ein gemeinsames Grundstück oder Gebäude besitzen. Entscheidungen werden meist in Eigentümerversammlungen getroffen.

Mängelanzeige:

Die schriftliche Mitteilung eines Mieters oder Käufers über festgestellte Mängel an der Immobilie. Sie ist wichtig, um Ansprüche wie Mietminderungen oder Reparaturen geltend zu machen.

Nachbarschaftsrecht:

Rechtliche Regelungen, die das Verhältnis zwischen Grundstücksnachbarn regeln, insbesondere bezüglich Grenzbebauung, Grenzbepflanzung, Lärmbelästigung und Abstandsflächen. Ziel ist die Vermeidung von Konflikten durch klare Vorgaben.

Notaranderkonto:

Ein Treuhandkonto, das ein Notar zur Abwicklung von Immobiliengeschäften führt. Kaufpreiszahlungen werden auf dieses Konto überwiesen und erst dann freigegeben, wenn alle Vertragsbedingungen erfüllt sind.

Nebenkosten:

Zusätzliche Kosten, die neben der Miete anfallen, wie Heizung, Wasser, Müllentsorgung und Verwaltungskosten. Diese werden oft in der Betriebskostenabrechnung aufgeschlüsselt.

Nettokaltmiete:

Mietpreis ohne Nebenkosten und Heizkosten. Sie dient als Basis zur Berechnung der Warmmiete und als Vergleichsgröße für Mietspiegel.

Nutzungspflicht:

Verpflichtung, eine Immobilie in bestimmter Weise zu nutzen, wie beispielsweise im Rahmen eines Erbbaurechts oder von öffentlich gefördertem Wohnraum.

Notarvertrag:

Notariell beurkundeter Kaufvertrag, der bei Immobilienverkäufen gesetzlich vorgeschrieben ist und alle Details des Kaufs regelt, z. B. Kaufpreis, Übergabetermin und Lastenfreiheit.

Nutzungsänderung:

Die Nutzungsänderung bezeichnet die Umwidmung oder Veränderung der Nutzung eines Grundstücks oder eines Gebäudes. Sie tritt ein, wenn ein Objekt nicht mehr für den ursprünglich genehmigten Zweck genutzt wird, sondern eine andere Nutzung erhält. Diese Änderung kann verschiedene Formen annehmen, wie zum Beispiel: Die Umnutzung eines gewerblichen Objekts in Wohnraum; Die Nutzung von Büroräumen als Wohnungen

Nutzfläche:

Die Fläche innerhalb eines Gebäudes, die zu Wohn- oder Geschäftszwecken genutzt werden kann. Sie umfasst alle nutzbaren Räume, jedoch keine Verkehrsflächen wie Flure oder Treppenhäuser.

Nachbarschaftsklage:

Rechtliches Mittel, um gegen unzumutbare Beeinträchtigungen durch Nachbarn vorzugehen, wie etwa durch Baumaßnahmen oder Lärm.

Niedrigenergiehaus:

Ein Gebäude, das durch effiziente Dämmung und moderne Heiztechnik besonders wenig Energie verbraucht und den gesetzlichen Standards für Energiesparhäuser entspricht.

Nießbrauch:

Der Nießbrauch ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das einer Person erlaubt, eine Immobilie zu nutzen und von ihren Erträgen (z. B. Mieteinnahmen) zu profitieren, ohne Eigentümer zu sein. Der Eigentümer bleibt jedoch verpflichtet, größere Instandhaltungen durchzuführen. Dieses Recht endet in der Regel mit dem Tod des Nießbrauchsberechtigten.

Objektbesichtigung:

Die Besichtigung einer Immobilie durch potenzielle Käufer oder Mieter, um sich einen Eindruck von der Lage, dem Zustand und den Eigenschaften des Objekts zu verschaffen. Sie ist ein zentraler Schritt im Vermarktungsprozess.

Off-Market-Immobilien:

Immobilien, die nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern diskret über ein Netzwerk von Investoren oder Maklern angeboten werden. Diese Angebote sind oft exklusiv und können besondere Chancen bieten.

Objektzustand:

Der bauliche Zustand einer Immobilie, der sich auf Aspekte wie Alter, Instandhaltung und Sanierungsbedarf bezieht. Der Zustand beeinflusst maßgeblich den Immobilienwert.

Optionsrecht:

Ein vertraglich vereinbartes Recht, das einer Partei erlaubt, eine Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt zu kaufen oder zu mieten. Oft in Mietverträgen mit Kaufoption enthalten.

Ortsübliche Vergleichsmiete:

Die durchschnittliche Miete für vergleichbare Wohnungen oder Häuser in einer Region. Sie dient als Grundlage für Mietspiegel und Mieterhöhungen.

Objektbeschreibung:

Eine detaillierte Darstellung einer Immobilie in Exposés oder Anzeigen, die Informationen zu Größe, Ausstattung, Lage und Zustand liefert.

Obergrenze (Miete):

Die maximale Mietzahlung, die gemäß gesetzlichen Vorgaben (z. B. Mietpreisbremse) oder Förderprogrammen erlaubt ist. Relevant in regulierten Märkten.

Ortsrandlage:

Eine Lagebezeichnung für Immobilien, die am Übergang von bebauten Gebieten zur Natur oder landwirtschaftlich genutzten Flächen liegen. Oft attraktiv für Käufer, die Ruhe suchen.

Obere Geschosse (Dachgeschoss):

Stockwerke, die über dem Hauptwohnbereich liegen, häufig mit schrägen Wänden oder Gauben. Diese Bereiche können als Wohnraum oder Stauraum genutzt werden.

Objektunterlagen:

Dokumente wie Grundrisse, Energieausweis, Grundbuchauszug und Baupläne, die für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie benötigt werden. Sie dienen der Information und Prüfung.

Pacht:

Ein Vertrag, bei dem der Pächter das Recht erhält, eine Immobilie oder ein Grundstück zu nutzen und Erträge daraus zu ziehen. Im Gegensatz zur Miete kann der Pächter das Grundstück oft bewirtschaften oder bebauen.

Penthouse:

Eine luxuriöse Wohnung im obersten Stockwerk eines Gebäudes, oft mit Dachterrasse und exklusiver Ausstattung. Penthäuser zeichnen sich durch ihre besondere Lage und ihren hohen Wohnkomfort aus. Besonders beliebt in Großstädten.

Planungsrecht:

Rechtliche Vorgaben, die festlegen, wie ein Grundstück bebaut oder genutzt werden darf. Basis hierfür sind Bebauungspläne und Baugesetze.

Photovoltaikanlage:

Eine Anlage zur Stromerzeugung durch Sonnenenergie, die häufig auf Dächern installiert wird. Sie erhöht den Wert und die Nachhaltigkeit von Immobilien.

Putzfassade:

Eine Fassadengestaltung, bei der eine schützende und dekorative Putzschicht auf das Mauerwerk aufgetragen wird. Sie beeinflusst das Erscheinungsbild und die Wärmedämmung.

Pflasterarbeiten:

Das Verlegen von Pflastersteinen auf Wegen, Einfahrten oder Terrassen. Eine häufige Maßnahme zur Gestaltung und Aufwertung von Außenflächen.

Quadratmeterpreis:

Der Preis pro Quadratmeter Wohn- oder Nutzfläche, der bei der Bewertung und beim Kauf von Immobilien eine zentrale Rolle spielt. Er variiert je nach Lage, Ausstattung und Zustand der Immobilie.

Quotenklausel:

Eine vertragliche Vereinbarung, die die Aufteilung bestimmter Kosten (z.B. Betriebskosten) zwischen mehreren Parteien regelt, meist nach einem bestimmten Schlüssel oder einer Quote.

Quartiersentwicklung:

Die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung eines Stadtteils oder Wohngebiets. Ziel ist die Aufwertung der Lebensqualität und Infrastruktur.

Querlüftung:

Ein Lüftungsverfahren, bei dem durch Öffnen gegenüberliegender Fenster ein schneller Luftaustausch erzielt wird. Besonders wichtig bei Altbauten ohne moderne Lüftungssysteme.

Rendite:

Der Ertrag einer Immobilieninvestition, ausgedrückt als Prozentsatz des eingesetzten Kapitals. Die Rendite berücksichtigt Mieteinnahmen, Wertsteigerungen und laufende Kosten und ist ein zentraler Maßstab für die Rentabilität.

Reallast:

Eine Belastung eines Grundstücks, die den Eigentümer verpflichtet, wiederkehrende Leistungen (z.B. Rentenzahlungen) an eine bestimmte Person zu erbringen. Reallasten werden im Grundbuch eingetragen und sind dinglich gesichert.

Restschuld:

Der verbleibende Betrag eines Immobilienkredits, der nach einer bestimmten Laufzeit oder Sondertilgung noch zurückzuzahlen ist. Wichtig bei Umschuldung oder Anschlussfinanzierung.

Rohbau:

Der fertiggestellte Baukörper eines Gebäudes ohne Innenausbau wie Böden, Wände oder Installationen. Der Rohbau bildet die Grundlage für die weitere Bauphase.

Rücklagen:

Finanzielle Reserven, die insbesondere von Wohnungseigentümergemeinschaften gebildet werden, um zukünftige Kosten wie Sanierungen oder Reparaturen abzudecken.

Renovierungspflicht:

Die Verpflichtung eines Mieters oder Eigentümers, bestimmte Renovierungsarbeiten vorzunehmen. Diese kann vertraglich geregelt oder gesetzlich vorgeschrieben sein.

Richtwertgrundstück:

Ein Grundstück, das als Referenzobjekt dient, um Bodenrichtwerte für eine Region zu ermitteln. Es hat typische Merkmale für die jeweilige Lage und Nutzung.

Reihenhaus:

Eine Bauform, bei der mehrere Häuser mit ähnlicher Architektur in einer Reihe gebaut werden und durch gemeinsame Seitenwände verbunden sind. Platzsparend und oft kostengünstig.

Sondereigentum:

Der Teil einer Immobilie, der dem Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zur alleinigen Nutzung zusteht. Sondereigentum umfasst meist die Wohnung selbst, nicht aber Gemeinschaftsflächen.

Sonderumlage:

Eine zusätzliche Zahlung, die von den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erhoben wird, um unvorhergesehene Ausgaben (z.B. größere Reparaturen) zu decken. Die Höhe wird in der Eigentümerversammlung beschlossen.

Steuervorteil:

Vorteilhafte steuerliche Regelungen, die Immobilienkäufern oder -investoren zugutekommen, wie z. B. Abschreibungen oder Steuererleichterungen auf Investitionen in bestimmte Immobilienarten.

Sachwertverfahren:

Ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien, bei dem der Wert durch die Summe der Grundstückskosten und der Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich der Abschreibungen ermittelt wird. Besonders geeignet für ungenutzte oder renovierungsbedürftige Immobilien.

Solaranlage:

Eine auf dem Dach installierte Anlage zur Nutzung von Solarenergie. Sie wird häufig zur Reduzierung der Energiekosten eingesetzt und kann durch Förderprogramme finanziell unterstützt werden.

Sanierung:

Die umfassende Renovierung und Wiederherstellung eines Gebäudes, um es in einen zeitgemäßen Zustand zu versetzen. Dies kann sowohl den Erhalt der Bausubstanz als auch eine energetische Modernisierung umfassen.

Sicherheitsleistung:

Eine Geldsumme oder Bürgschaft, die von einem Käufer, Mieter oder Auftragnehmer verlangt wird, um sicherzustellen, dass er seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Sie dient als Absicherung gegen eventuelle Schäden oder Nichterfüllung.

Stellplatz:

Ein Bereich, der für das Abstellen eines Fahrzeugs vorgesehen ist, entweder als Parkplatz im Freien oder in einer Tiefgarage. Stellplätze sind oft eine zusätzliche Leistung bei der Vermietung oder beim Kauf von Immobilien.

Sondernutzungsrecht:

Das Recht eines Eigentümers innerhalb einer Gemeinschaft, bestimmte Bereiche (wie etwa einen Gartenanteil oder eine Terrasse) ausschließlich zu nutzen, auch wenn diese gemeinschaftliches Eigentum sind.

Steuerwert:

Der Wert einer Immobilie, der von den Finanzbehörden für steuerliche Zwecke festgelegt wird. Der Steuerwert kann von der tatsächlichen Marktbewertung abweichen und dient zur Berechnung der Grunderwerbsteuer oder der Erbschaftsteuer.

Tilgungsplan:

Ein Plan, der die Rückzahlung eines Darlehens über die Laufzeit hinweg detailliert darstellt. Er zeigt die monatlichen Raten, den Zinsanteil und den verbleibenden Restschuldbetrag nach jeder Zahlung.

Teilungserklärung:

Ein rechtliches Dokument, das bei der Aufteilung eines Gebäudes in separate Einheiten (z. B. Eigentumswohnungen) erforderlich ist. Es regelt die Rechte und Pflichten der Eigentümer sowie die Nutzung gemeinschaftlicher Flächen.

Thermische Sanierung:

Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes, insbesondere durch die Verbesserung der Dämmung von Wänden, Fenstern und Dächern, um den Wärmeverlust zu minimieren.

Tragfähigkeit:

Die Fähigkeit eines Grundstücks oder Gebäudes, Lasten (wie die eines Bauwerks oder einer Infrastruktur) sicher zu tragen. Dieser Begriff ist wichtig in der Bau- und Grundstücksplanung.

Teilverkauf:

Ein Modell, bei dem Immobilienbesitzer einen Teil ihres Eigentums verkaufen, aber weiterhin in der Immobilie wohnen. Oft wird dies genutzt, um Kapital freizusetzen, ohne das gesamte Eigentum abzugeben.

Tiefgarage:

Ein Untergeschoss, das für das Parken von Fahrzeugen vorgesehen ist. Tiefgaragen bieten eine sichere und wettergeschützte Möglichkeit, Fahrzeuge in städtischen Gebieten abzustellen.

Teileigentum:

Teileigentum bezeichnet eine spezielle Form des Eigentums an einer Immobilie, bei der der Eigentümer nur bestimmte Teile des Gebäudes (wie z.B. eine Garage oder ein Keller) besitzt, während andere Bereiche gemeinschaftlich genutzt werden, wie etwa das Treppenhaus oder das Dach.

Umlegungsverfahren:

Ein Verwaltungsverfahren zur Neuordnung von Grundstücken, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen. Grundstücke werden neu zugeschnitten, um die Erschließung zu verbessern und Bauland zu gewinnen.

Umbaureserve:

Ein Teil des Kaufpreises oder der Finanzierung, der für geplante Umbaumaßnahmen oder Renovierungen zurückgestellt wird. Sie dient dazu, nach dem Erwerb notwendige oder gewünschte Veränderungen vornehmen zu können.

Umnutzung:

Die Umnutzung bezeichnet den Prozess, bei dem eine Immobilie für einen anderen Zweck verwendet wird als ursprünglich geplant. Beispielsweise kann ein Bürogebäude in Wohnungen umgewandelt werden, oder ein Lagerhaus wird für den Einzelhandel genutzt.

Unbebaubare Fläche:

Eine unbebaubare Fläche ist ein Grundstücksteil, das aufgrund von rechtlichen oder naturschutzrechtlichen Bestimmungen nicht für den Bau von Gebäuden genutzt werden darf. Hierzu zählen z.B. Flächen in Naturschutzgebieten oder unter Denkmalschutz stehende Areale.

Unterkellerung:

Die Unterkellerung bezeichnet das Vorhandensein eines Kellers unter einem Gebäude. Ein Keller kann zusätzlichen Stauraum bieten und bei entsprechender Gestaltung auch als Wohnraum genutzt werden.

Ursprungsbau:

Der Ursprungsbau bezeichnet das ursprüngliche Gebäude oder die ursprüngliche Struktur eines Grundstücks, bevor spätere Anbauten oder Renovierungen vorgenommen wurden. Diese Unterscheidung ist vor allem bei historischen Gebäuden von Bedeutung.

Urbanisierung:

Die Urbanisierung beschreibt den Prozess, bei dem immer mehr Menschen in städtische Gebiete ziehen, was zu einer zunehmenden Verdichtung der Städte führt. Für den Immobilienmarkt bedeutet das eine steigende Nachfrage nach Wohnungen und Gewerbeimmobilien in städtischen Regionen.

Verkehrswert:

Der Verkehrswert einer Immobilie bezeichnet den Marktwert, also den Preis, zu dem eine Immobilie auf dem freien Markt verkauft werden kann. Dieser Wert wird durch Marktanalysen, Vergleichswerte und Gutachten bestimmt und ist von Bedeutung bei Käufen, Verkäufen und Bewertungen von Immobilien.

Vorkaufsrecht:

Das Vorkaufsrecht erlaubt einer Person oder Institution, eine Immobilie zu denselben Bedingungen zu kaufen, wie sie einem anderen Käufer angeboten wurden. Es wird häufig bei Mietverhältnissen oder durch städtebauliche Regelungen (z. B. bei Grundstücksverkäufen in bestimmten Gebieten) eingeräumt.

Vermietungspauschale:

Die Vermietungspauschale ist eine pauschal festgelegte Gebühr, die der Vermieter für verschiedene Leistungen im Zusammenhang mit der Vermietung einer Immobilie erhebt, beispielsweise für Verwaltungskosten oder Betriebskosten. Sie wird häufig bei gewerblichen Mietverhältnissen angewendet.

Verwaltervertrag:

Ein Verwaltervertrag wird zwischen einem Immobilienbesitzer oder einer Eigentümergemeinschaft und einem Hausverwalter geschlossen. Dieser regelt die Pflichten des Verwalters, der sich um die Verwaltung der Immobilie kümmert, wie etwa Instandhaltung, Abrechnung von Betriebskosten oder Mietersuche.

Vergleichswert:

Der Vergleichswert ist eine Methode zur Bewertung von Immobilien, die auf den Preisen ähnlicher, bereits verkaufter Objekte basiert. Dabei werden verschiedene vergleichbare Immobilien (z. B. nach Lage, Größe, Baujahr und Zustand) herangezogen, um eine realistische Einschätzung des Wertes einer Immobilie zu treffen.

Vorfälligkeitszins:

Der Vorfälligkeitszins ist eine Gebühr, die von einem Kreditgeber erhoben wird, wenn ein Darlehensnehmer seinen Kredit vorzeitig zurückzahlt. Banken oder Finanzinstitute verlangen diesen Zins, um sich gegen die entgangenen Zinsen abzusichern, die sie durch die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens verlieren. Der Vorfälligkeitszins wird häufig bei Immobilienfinanzierungen angewendet, wenn ein Kreditnehmer den Kredit vor Ende der vereinbarten Laufzeit abbezahlt, etwa bei einer Umschuldung oder vor dem geplanten Ende der Zinsbindung.

Wertgutachten:

Ein schriftliches Gutachten eines Sachverständigen, das den aktuellen Marktwert einer Immobilie detailliert darstellt. Es wird häufig für Kauf, Verkauf oder Finanzierung von Immobilien benötigt.

Wertermittlung:

Prozess der Bestimmung des aktuellen Marktwerts einer Immobilie. Sie erfolgt auf Basis verschiedener Kriterien, die den Wert eines Objekts beeinflussen, wie zum Beispiel: Lage, Zustand und Ausstattung, Marktentwicklung

Wohnflächenberechnung:

Die genaue Berechnung der Fläche einer Wohnung oder eines Hauses, die bewohnbar ist. Zur Wohnfläche zählen alle Räume innerhalb der Wohnung, jedoch mit Ausnahmen wie Balkonen, die nur anteilig berücksichtigt werden.

Wohnflächenverordnung (WoFlV):

Die Wohnflächenverordnung regelt, wie die Wohnfläche von Immobilien zu berechnen ist. Sie legt fest, welche Bereiche (z. B. Balkone, Keller) in die Berechnung einfließen und welche nicht. Die genaue Berechnung ist wichtig für Miet- und Kaufverträge sowie die Festlegung von Nebenkosten.

Wohnrecht:

Ein Wohnrecht ist ein vertraglich eingeräumtes Recht, eine Immobilie oder einen Teil davon zu bewohnen, ohne Eigentümer zu sein. Es wird häufig bei Erbregelungen oder Schenkungen genutzt, um älteren Personen das Recht zu gewähren, weiterhin in ihrem Haus zu leben, während das Eigentum an andere Personen übergeht.

Wohngeld:

Wohngeld ist eine staatliche Leistung, die Mieter und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum unterstützen soll, um die Kosten für das Wohnen zu tragen. Es wird auf Basis des Einkommens, der Haushaltsgröße und der Miete oder der Belastung durch das Eigentum gewährt.

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG):

Eine WEG ist eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, die jeweils Anteile an einem Gebäude besitzen. Sie sind für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zuständig und treffen Entscheidungen über die Nutzung und Instandhaltung des Gebäudes.

Wohnbauflächen:

Wohnbauflächen bezeichnen Flächen, die für die Bebauung von Wohnimmobilien vorgesehen sind. Diese können sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten liegen und werden in Bebauungsplänen festgelegt.

Wohngrundfläche:

Die Wohngrundfläche umfasst die gesamte Fläche einer Wohnung oder eines Hauses, die tatsächlich zu Wohnzwecken genutzt werden kann. Sie ist wichtig für die Berechnung des Mietpreises oder des Verkaufswerts einer Immobilie.

Xenonbeleuchtung:

Hochwertige und energieeffiziente Beleuchtung, die vor allem in exklusiven Immobilien eingesetzt wird. Xenonlampen bieten eine hohe Lichtausbeute und kommen oft in repräsentativen Räumen oder im Außenbereich zum Einsatz.

Zwangsversteigerung:

Die Zwangsversteigerung ist ein rechtlicher Prozess, bei dem eine Immobilie aufgrund von nicht beglichenen Schulden oder einer anderen rechtlichen Forderung öffentlich versteigert wird. Oft wird dies durch ein Gericht angeordnet, wenn der Eigentümer nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen.

Zinsbindungsfrist:

Die Zinsbindungsfrist bezeichnet den Zeitraum, in dem der Zinssatz für ein Darlehen unverändert bleibt. Bei Immobilienfinanzierungen liegt diese Frist meist zwischen 5 und 15 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann der Zinssatz neu verhandelt oder angepasst werden.

Zweckentfremdung:

Zweckentfremdung liegt vor, wenn eine Immobilie nicht gemäß ihrer ursprünglich vorgesehenen Nutzung verwendet wird, zum Beispiel wenn Wohnungen als Ferienwohnungen vermietet werden, obwohl sie als Dauerwohnungen dienen sollten. In vielen Städten ist die Zweckentfremdung gesetzlich eingeschränkt.

Zinsdeckungsgrad:

Der Zinsdeckungsgrad (engl. interest coverage ratio) ist eine Kennzahl, die die Fähigkeit eines Immobilienbesitzers misst, die Zinsen aus seinen Einnahmen zu bezahlen. Ein hoher Zinsdeckungsgrad zeigt eine solide Finanzlage, während ein niedriger Grad auf potenzielle finanzielle Schwierigkeiten hinweisen könnte.